Das Deutsche Sportabzeichen wird von Sportabzeichenbeauftragten des BLSV abgenommen.
Freitag, 31.05.2019 / Samstag, 01.06.2019: Willi-Sachs-Stadion, Ander-Kupfer-Platz 2, 97422 Schweinfurt
Zeitplan: Freitag, 15:00 - 18:00 Uhr / Samstag, 09:00 - 17:00 Uhr
Leitung: Dr. Kurt Vogel, BLSV-Kreisvorsitzender und Günter Dietz, BTV-Inklusionsbeauftragter
Meldung: bei der Wettkampfleitung, keine Voranmeldung erforderlich
Meldegebühr: Die Abnahme des Sportabzeichens erfolgt kostenfrei, Kosten fallen erst an bei Einreichung der Leistungen für Abzeichen und Urkunde
Voraussetzungen:
Zur Teilnahme am Deutschen Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung muss der Nachweis über den dauernden Grad der Behinderung von mindestens 20 v.H. einer geistigen oder Lernbehinderung oder ein Endprothesenpass vorgelegt werden. Zur Einstufung in die Behinderungsklasse ist die Vorlage des Bescheides des Zentrums Bayern (Versorgungsamt) erforderlich. Der Schwerbehindertenausweis ist keine Grundlage zur Einstufung.
Zum Schutz der persönlichen Gesundheit und zur Erhaltung des Wohlbefindens ist der Erwerb des „Deutschen Sportabzeichens für Menschen mit Behinderungen“ nicht möglich bei Herzerkrankungen sowie bei allen Erkrankungen, die zu akuten Schüben neigen wie z. B. Morbus Bechterew, Multiple Sklerose (MS) usw., soweit keine „Fach-ärztliche Bescheinigung und Haftungserklärung“ zur Teilnahme an diesem sportlichen Wettbewerb vorgelegt wird.
Formblatt zum Download: www.bvs-bayern.com Breitensport, Sportabzeichen
Nähere Informationen zu den Behinderungsklassen: www.dbs-npc.de/dsa-beauftragte.html.